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Fördermöglichkeiten

In diesem Abschnitt erfahren sie genaueres über die Fördermöglichkeiten von Photovoltaikanlagen

Einspeisevergütung für Photovoltaik Anlagen 2022

Einspeisevergütung ab dem 30. Juli 2022

 

  • Ab dem 30. Juli 2022 liegt die aktuelle Einspeisevergütung bei 8,6 Cent pro Kilowattstunde bei Anlagen mit weniger als 10 kWp.

  • Für größere Anlagen liegt die aktuelle Einspeisevergütung bei 7,5 Cent pro kWh (Anlagen kleiner als 40 kWp).

  • Sie erhalten 6,2 Cent pro kWh bei Anlagen größer als 40 kWp.

  • Zusätzlich gibt es einen gesonderten leistungsabhängigen Zuschlag für eine Volleinspeisung in das Netz.

Neue Einspeisevergütung 2022 nach Veröffentlichung des EEG 2023

Mit dem neuen EEG 2023 (dem "Osterpaket") ist es zu einer weitreichenden Umstellung der Einspeisevergütung gekommen. Das Gesetz ist bereits veröffentlicht, allerdings muss die EU-Kommission noch zustimmen. Die Tarife gelten vorerst ab dem 30. Juli 2022.

Das EEG 2023 unterscheidet zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung.

  • Die Überschusseinspeisung entspricht dem üblichen Modell, dass der Solarstrom vorrangig per Eigenverbrauch im Haushalt verwendet wird und Überschüsse gegen die Einspeisevergütung in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden.

  • Die Volleinspeisung als Vergütungsmodell wird gesondert erfasst: Entscheiden Sie sich als Anlagenbetreiber, den gesamten PV-Strom direkt in das öffentliche Netz einzuspeisen, erhalten Sie einen Zuschuss auf die Einspeisevergütung. Diese Kategorie wurde aufgewertet, da die Volleinspeisung sich im Vergleich zum Eigenverbrauch nicht mehr rechnete - die hohen Haushaltsstrompreise im Konzert mit den geringen Gestehungskosten von Solarstrom machten den Eigenverbrauch deutlich rentabler.

Weitere Änderungen an der Einspeisevergütung durch das EEG 2023

Zusätzlich ändert das EEG 2023 den Degressionsmechanismus: Während die Einspeisevergütung bislang monatlich nach einem festen System abhängig vom Zubau an Photovoltaikanlagen im Verhältnis zu einem politisch gewünschten Zubaukorridor reduziert wurde (siehe hier), findet ab Veröffentlichung des neuen EEG (28. Juli 2022) bis 2024 keine Degression und ab dann nur noch eine halbjährliche Degression mit einer Reduktion von wahrscheinlich jeweils einem Prozent der gültigen Einspeisevergütung statt.

 

Wie lange wird die Einspeisevergütung gezahlt?

Die Einspeisevergütung wird für 20 Jahre lang gezahlt. Es gilt für diese 20 Jahre der Einspeisevergütungssatz, der für den Monat der Inbetriebnahme festgelegt wurde. Hier ist das Inbetriebnahmeprotokoll ausschlaggebend.

 

Nach Ablauf der zwanzigjährig gezahlten Einspeisevergütung fällt die Photovoltaikanlage aus der Förderung und gilt als Post-EEG-Anlage. Sie darf weiter betrieben werden, erhält aber für einen befristeten Zeitraum nur noch eine geringere Vergütung. 

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